Fachkundenachweis im Abfallrecht nach § 9 / § 11 EfbV, § 5 AbfAEV, § 9 AbfBeauftrV sowie § 4 DepV
Um die erforderliche Überwachung und Kontrolle der vom Betrieb durchgeführten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten sicher zu stellen ist fachkundiges Personal zu beschäftigen.
Die Fachkunde ist alle zwei Jahre aufzufrischen und zu erneuern.